"Hier wird Tierliebe versteuert"
Ist das gerecht? Hundehalter in Pfullendorf zahlen 90 Euro Steuern im Jahr für ihren besten Freund, aber Katzen-, Pferde-, Zierfisch- und andere Tierbesitzer keinen einzigen Cent! Ein Rechtsanwalt aus dem hohem Norden zieht Ende des Monats für die Abschaffung der Hundesteuer vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.
Kreis Sigmaringen – Der Hundehalter im Kreis Sigmaringen zahlt im Durchschnitt 72 Steuer-Euro jährlich für sein Tier. Das entspricht genau dem Satz, den Bad Saulgau, Meßkirch, Ostrach, Illmensee und Schwenningen momentan erheben. Spitzenreiter ist die Stadt Pfullendorf mit 90 Euro. In Beuron, Herbertingen, Hohentengen, Herdwangen-Schönach, Krauchenwies, Sauldorf und Sigmaringendorf kommen Hundehalter mit jeweils 60 Euro am billigsten weg. Und warum? Weil Städte und Kommunen die Hundesteuer selbst und damit nach Gusto erheben können – nach dem baden-württembergischen Kommunalabgabengesetz sogar erheben müssen.
Diese Steuer, die erstmals in Deutschland im Jahr 1810 von König Friedrich Wilhelm III. als Luxussteuer erhoben wurde, hat sich bis heute erhalten. „Sie verstößt jetzt allerdings gegen den Gleichheitsgrundsatz und das Willkür- und Diskriminierungsverbot“, erläutert Achim Imlau von der Tierschutzorganisation TASSO, die die Initiative des Rechtsanwalts und Hundebesitzers Dr. Elmar Vitt unterstützt. „Hier wird Tierliebe versteuert.“ Vitt, dessen „Stoppt-die-Hundesteuer“-Klage vom Bundesverfassungsgericht erst gar nicht angenommen wurde, versucht sein Glück nun vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Auch unter dem Aspekt, dass nur noch fünf Staaten weltweit Hundesteuer erheben: neben Deutschland Österreich, Schweiz, Luxemburg und Namibia.




