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   Blick in die Region Samstag, 31. Juli 2010  

Impfschaden anerkannt


Impfschaden anerkannt



1991 wird die kleine C. aus einem Ostracher Teilort gegen Masern, Mumps und Röteln geimpft. Der dadurch entstandene Impfschaden ist dramatisch. 16 Jahre lang kämpfen die Eltern um Anerkennung. Jetzt gab ihnen das Sozialgericht Konstanz Recht.



C. ist ein fröhliches, normales Mädchen, das mit einem Jahr gehen und einige Worte plappern kann. Das ändert sich schlagartig, nachdem C. mit 14 Monaten gegen Masern, Mumps und Röteln geimpft wird. Sechs Tage danach wird sie unruhig, schreit in der Nacht, stolpert immer häufiger, will nicht mehr gehen und stattdessen lieber getragen werden. Außerdem zuckt C. im Bett zusammen und bekommt eine Mittelohrentzündung.
Die Eltern sind ahnungslos, haben zuvor noch nie etwas von Impfschäden gehört. Auch der impfende Kinderarzt hat sie mit keinem Wort darüber aufgeklärt.
Das Martyrium geht weiter. Krampfanfälle, erste Zeichen von Epilepsie, kommen hinzu. "Und sie hat die Nächte durchgeschrieen. Hoch und schrill. Niemand kann sich vorstellen, was das bedeutet", sagt Vater G. Im Kinderkrankenhaus St. Nikolaus in Ravensburg wird eine schwere Gehirnhautentzündung diagnostiziert und mit Cortison behandelt. Wieder bekommen die Eltern keinen Hinweis auf einen eventuellen Impfschaden. Die Entzündung verschwindet, Vernarbungen bleiben. Und eine Schwerstbehinderung, die zeitlebens nicht mehr besser wird.
Den Hebel umgelegt
Dann sieht Vater G. zufällig eine Fernsehsendung über den Verband für Impfgeschädigte. "Das hat den Hebel umgelegt." Er nimmt Kontakt auf. Ein Anwalt rät ihm, beim Versorgungsamt einen Antrag auf Impfschaden zu stellen. Der wird abgelehnt, weil die Familie nicht ausreichend das dokumentiert, auf was es ankommt, die ersten drei Wochen nach der Impfung nämlich. G. macht in der Folge Bekanntschaftt mit unseriösen Anwälten und wendet sich an den Sozialverband VdK. Das Sozialgericht Konstanz schaltet aufgrund neuer Beweislage erneut einen Gutachter ein. Aber auch der kommt zu dem Schluss, dass kein Impfschaden vorliege.
Freudentränen fließen
Die Dinge ändern sich, als G. über ein Internetforum die Bekanntschaft einer Familie aus Rottenburg macht, deren Tochter die gleichen Symptome hatte. Sie vermittelt ihm den Kontakt mit dem Tübinger Juristen Dr. Bernhard Giese (siehe auch unten stehendes Interview), der seit 25 Jahren Medizinschäden begutachtet und ein absoluter Fachmann für Impfschäden ist. Giese weiß, worauf es ankommt. Als das Sozialgericht Konstanz den Impfschaden endlich anerkennt, liegen sich die Eltern weinend in den Armen. Auch C. weint mit. Sie begreift, dass es um sie geht. Mehr weiß sie nicht.

Erschienen am Donnerstag, 16. August 2007

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